Lotteriebewilligung
Eine Lotterie wird nur für einen bestimmten Zweck bewilligt. Die Gesuchstellenden haben nachzuweisen, dass sie auf die Mittel der Lotterie angewiesen sind und angemessene Eigenleistungen erbringen.
Für die Bewilligung der Lotterien ist das Geschäftsfeld Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern zuständig. Das Gesuch für die Durchführung einer Lotterie ist auf dem amtlichen Formular zu stellen.