Abmeldung / Wegzug
Die Abmeldung erfolgt in der Regel persönlich am Schalter(Niederlassungsausweis mitnehmen). Ist es Ihnen nicht möglich vorbeizukommen, können Sie die Abmeldung auch über E-Umzug vornehmen. Einen entsprechenden Link finden Sie unter der Rubrik "Direktzugriff" auf der Startseite unserer Homepage. In diesem Fall ist uns der Niederlassungsausweis per Post zu zustellen. Anschliessend senden wir den Heimatschein an die Einwohnerkontrolle der neuen Gemeinde.
Innerhalb von 14 Tagen müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle des neuen Wohnortes anmelden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Einwohnerkontrolle | 034 413 88 88 | kanzlei@koppigen.ch |
Name | Verantwortlich | Telefon |
---|