Kopfzeile

Inhalt

Ambrosia-Bekämpfung

Gemäss Pflanzenschutzverordnung des Bundes ist die Ambrosia eine melde- und bekämpfungspflichtige Pflanze.

Die Pflanze wächst ab Ende April auf allen offenen Böden. Die Pollen fliegen von Mitte August bis Oktober. Die Pollen können Symptome ähnlich der Gräserallergie wie trie¬fende, juckende Nase oder tränende und geschwollene Augen verursachen; die Pollen können Asthma auslösen (bei 25% der Allergiker). Sie können tief in die Lunge eindringen und dort eine Entzündung oder Schwellung der Bronchialschleimhaut bewirken.

Ansprechsperson für Ambrosia
Gemeindeverwaltung Koppigen
Utzenstorfstrasse 3
3425 Koppigen
034 413 88 88
kanzlei@koppigen.ch

Zugehörige Objekte