Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und den neuen Wohnort anzugeben. Die Abmeldung kann auch über unseren Online-Schalter gemacht werden.
Wenn Sie persönlich ab Schalter vorbei kommen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Schweizerbürger:
- Niederlassungsausweis
andere Staatsbürgerschaft:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 034 413 88 88 | kanzlei@koppigen.ch |