Änderungen im Entsorgungswesen auf 1. März 2025
Versuchsweise hat die Gemeindeverwaltung Koppigen seit einigen Jahren die 17lt-Kehrichtmarken für nicht offizielle Kehrichtsäcke verkauft. Nach Einführung der Plastik-Sammelsäcke konnte beim Verkauf dieser Etiketten eine Zunahme festgestellt werden. In diesem Zusammenhang verzeichneten wir einen Rückgang beim Verbrauch von 60lt-Kehrichtsäcken.
Aus diesem Grund hat sich die Gemeinde entschieden, anstelle der 17lt-Marken, neu 17lt-Koppiger-Gebührensäcke anzuschaffen. Im Gegenzug werden keine 60lt-Koppiger-Gebührensäcke mehr gedruckt, sondern Etiketten, welche auf nicht gebührenpflichtigen Säcken angebracht werden können.
Ihre bereits gekauften 17lt-Kehrichtmarken oder 60lt-Koppiger-Gebührensäcke behalten ihre Gültigkeit und können Sie weiterhin noch verwenden.
Aufgrund dieser Anpassungen hat sich die Gemeinde entschieden, ab 01.03.2025 nur noch die 800lt-Kehricht-Containermarken am Schalter der Gemeindeverwaltung zu verkaufen. Alle andern Hauskehrichtentsorgungs-Artikel können Sie in den auf der Rückseite aufgeführten Geschäften beziehen.
Weiterhin nur bei der Gemeindeverwaltung können Sie die Grüngutentsorgungsmarken kaufen.
Um das Abführen Ihres Grüngutes sowie Haushaltkehrichts garantieren zu können, muss dies am Abfuhrtag jeweils spätestens um 06.30 Uhr bereitstehen.
Zugehörige Objekte
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Flugblatt_Änderungen im Entsorgungswesen ab 01.03.2025 (PDF, 277.93 kB) | Download | 0 | Flugblatt_Änderungen im Entsorgungswesen ab 01.03.2025 |