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Adressänderung

Sie haben Ihren Wohnsitz in der Gemeinde und sind innerhalb der Gemeinde umgezogen. Die Adressänderung muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Achtung:
Auch Umzüge innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen gemeldet werden (Wohnungsregister).
Falls Sie von Koppigen nach Alchenstorf oder von Willadingen auf Koppigen gezogen sind, ist dies keine Adressänderung sondern ein Zuzug resp. Wegzug und muss ein Abmelde- und Anmeldeformular ausgefüllt werden.

Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie haben Ihren Wohnsitz in der Gemeinde und sind innerhalb der Gemeinde umgezogen. Die Adressänderung muss innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Achtung:
Auch Umzüge innerhalb eines Mehrfamilienhauses müssen gemeldet werden (Wohnungsregister).
Falls Sie von Koppigen nach Alchenstorf oder von Willadingen auf Koppigen gezogen sind, ist dies keine Adressänderung sondern ein Zuzug resp. Wegzug und muss ein Abmelde- und Anmeldeformular ausgefüllt werden.

Verfahren

Bei Schweizerinnen und Schweizern wird die Adresse nach Erhalt des Formulars geändert und der aktualisierte Niederlassungsausweis per Post zugestellt.

Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden von der Fremdenkontrolle schriftlich benachrichtigt, sobald die Adresse im Ausländerausweis geändert worden ist.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.