Waffenerwerbsschein
•Auszug aus dem schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)
•Kopie eines gültigen Passes oder Identitätskarte, für Ausländer, eine Kopie des Ausländerausweises
•Für Personen mit Wohnsitz im Ausland und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung mit Wohnsitz in der Schweiz; eine amtliche Bestätigung ihres Wohnsitz- bzw. Heimatstaates, wonach sie dort zum Erwerb der Waffen oder des/der wesentlichen Waffenbestandteils/e berechtigt sind.
Bei Vorhandensein eines elektronischen, digital signierten Strafregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate): Diesen zwingend vor der Einreichung des Gesuchs an waffenerwerbsschein@police.be.ch senden!
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 034 413 88 88 | kanzlei@koppigen.ch |