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Lotteriebewilligung

Bewilligungen für die Ausgabe von Lotterien werden nur erteilt an Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, öffentlichrechtliche Körperschaften oder Anstalten, in der Regel mit Sitz im Kanton Bern, die nach ihren Statuten ausschliesslich gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgen.

Eine Lotterie wird nur für einen bestimmten Zweck bewilligt. Die Gesuchstellenden haben nachzuweisen, dass sie auf die Mittel der Lotterie angewiesen sind und angemessene Eigenleistungen erbringen.

Für die Bewilligung der Lotterien ist das Geschäftsfeld Fonds und Bewilligungen, Kramgasse 20, 3011 Bern zuständig. Das Gesuch für die Durchführung einer Lotterie ist auf dem amtlichen Formular zu stellen.

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