Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen oder auf der Homepage der Kantonspolizei heruntergeladen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 034 413 88 88 | kanzlei@koppigen.ch |